Endbenutzer-Lizenzvereinbarung
Software für Microsoft Dynamics 365 Business Central.
Stand:
Rechtsverbindlich ist die englische Fassung dieser Vereinbarung. Die hier gezeigte deutsche Fassung ist eine Übersetzung zum leichteren Verständnis; bei Abweichungen gilt der englische Wortlaut.
WICHTIG: BITTE LESEN SIE DIESE LIZENZ SORGFÄLTIG DURCH, BEVOR SIE DIE SOFTWARE VERWENDEN.
1. Lizenz
Diese Endbenutzer-Lizenzvereinbarung (EULA) regelt die Nutzung der Softwareprodukte der mse Software GmbH für Microsoft Dynamics 365 Business Central – darunter AutoFlow – im Folgenden „die Software“. Mit dem Erhalt, der Installation und/oder der Nutzung der Software erklären Sie sich damit einverstanden, dass diese Vereinbarung ein rechtsverbindlicher und gültiger Vertrag ist, und stimmen zu, daran gebunden zu sein. Sie erklären sich damit einverstanden, die Gesetze zum Schutz des geistigen Eigentums und alle Bedingungen dieser Vereinbarung einzuhalten.
Sofern Sie keinen anderen Lizenzvertrag mit der mse Software GmbH abgeschlossen haben, bedeutet die Nutzung der Software, dass Sie diese Lizenzvereinbarung akzeptieren.
Vorbehaltlich der Bestimmungen dieses Vertrages gewährt Ihnen die mse Software GmbH eine begrenzte, nicht ausschließliche, nicht übertragbare Lizenz ohne das Recht zur Unterlizenzierung, die Software gemäß diesem Vertrag und jeder anderen schriftlichen Vereinbarung mit der mse Software GmbH zu nutzen. Die mse Software GmbH überträgt Ihnen kein Eigentum an der Software; die Ihnen gewährte Lizenz ist kein Verkauf.
Die kaufmännischen Bedingungen – Laufzeit, Vergütung, Verlängerung, Pflege und Support – ergeben sich nicht aus dieser Vereinbarung, sondern aus dem jeweiligen Einzelvertrag und den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der mse Software GmbH.
Wird die Software über Microsoft AppSource bezogen, gelten für den Bezug zusätzlich die Bedingungen von Microsoft. Das Verhältnis zwischen Ihnen und der mse Software GmbH richtet sich nach dieser Vereinbarung.
Wenn Sie mit dieser Vereinbarung nicht einverstanden sind, beenden Sie die Nutzung der Software, deinstallieren Sie sie aus allen Business-Central-Umgebungen, in denen sie eingerichtet ist, und löschen Sie alle in Ihrem Besitz befindlichen Kopien.
2. Verteilung
Die Software und die hierin gewährte Lizenz dürfen ohne vorherige schriftliche Zustimmung der mse Software GmbH nicht kopiert, weitergegeben, verteilt, weiterverkauft, zum Weiterverkauf angeboten, übertragen oder unterlizenziert werden, ganz oder teilweise. Zulässig sind Kopien, die für den bestimmungsgemäßen Betrieb, die Datensicherung und die Wiederherstellung im Fehlerfall erforderlich sind. Für Informationen zur Weiterverteilung der Software – etwa im Rahmen einer Partnerschaft – kontaktieren Sie bitte die mse Software GmbH.
3. Benutzervertrag
3.1 Verwendung
Die Software wird für den Einsatz mit Microsoft Dynamics 365 Business Central lizenziert – unabhängig davon, ob Ihre Umgebung von Microsoft betrieben wird (Business Central Online) oder von Ihnen oder einem von Ihnen beauftragten Dienstleister (Business Central On-Premises).
Der Umfang Ihrer Lizenz ergibt sich aus dem jeweiligen Einzelvertrag und bemisst sich nach der Zahl der Business-Central-Umgebungen (Mandanten) und der Zahl der Benutzer, für die Lizenzen erworben wurden. Ob und in welchem Umfang Test- und Entwicklungsumgebungen (Sandboxes) gesondert zu lizenzieren sind, regelt der Einzelvertrag oder die jeweilige Produktbeschreibung.
Sie dürfen die Software in dem so bestimmten Umfang nutzen. Dritten – ausgenommen Dienstleister, die die Umgebung in Ihrem Auftrag und für Ihre Zwecke betreiben – dürfen Sie die Nutzung nicht gestatten.
3.2 Nutzungseinschränkungen
Sie dürfen die Software nur in Übereinstimmung mit allen geltenden Gesetzen und nicht für unrechtmäßige Zwecke verwenden.
Die Abtretung, Unterlizenzierung, Vermietung, Verpachtung, Verleihung, der Verkauf oder die Verteilung der Software ist ohne vorherige schriftliche Zustimmung der mse Software GmbH untersagt. Nutzt eine andere Person als die nach Ziffer 3.1 berechtigten Benutzer die auf Ihren Namen lizenzierte Software, liegt ein Verstoß gegen diese Vereinbarung vor, für den Sie einstehen.
3.3 Urheberrechtsbeschränkung
Die Software enthält urheberrechtlich geschütztes Material, Geschäftsgeheimnisse und anderes proprietäres Material. Sie dürfen die Software nicht modifizieren, rückentwickeln, disassemblieren oder dekompilieren und dies auch nicht versuchen. Sie dürfen auch keine abgeleiteten Werke oder anderen Werke erstellen, die ganz oder teilweise auf der Software basieren oder von ihr abgeleitet sind.
Die Namens-, Logo- und Grafikdateien der mse Software GmbH, die die Software darstellen, dürfen in keiner Weise zur Werbung für Produkte verwendet werden, die mit der Software entwickelt wurden. Die mse Software GmbH behält sich das alleinige und ausschließliche Eigentum an allen Rechten, Eigentumsrechten und Beteiligungen an der Software und allen damit verbundenen geistigen Eigentumsrechten vor.
Das Urheberrecht und die Bestimmungen der internationalen Urheberrechtsverträge schützen alle Teile der Software sowie die zugehörigen Produkte und Dienstleistungen. Kein Programm, Code, Teil, Bild, Hörprobe oder Text darf vom Benutzer kopiert oder in irgendeiner Weise verwendet werden, es sei denn, dies ist im Rahmen der eingeräumten Lizenz vorgesehen. Alle nicht ausdrücklich gewährten Rechte sind der mse Software GmbH vorbehalten.
3.4 Haftung
Die mse Software GmbH haftet unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit, für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, bei arglistig verschwiegenen Mängeln, im Umfang einer übernommenen Garantie sowie nach dem Produkthaftungsgesetz.
Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet die mse Software GmbH nur für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten – also solcher Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung Sie regelmäßig vertrauen dürfen. In diesem Fall ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Eine weitergehende Haftung ist ausgeschlossen.
Für Datenverlust haftet die mse Software GmbH nur bis zu dem Aufwand, der für die Wiederherstellung der Daten bei ordnungsgemäßer und regelmäßiger Datensicherung angefallen wäre. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten der Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen der mse Software GmbH.
Sie stellen die mse Software GmbH von Ansprüchen Dritter frei, die darauf beruhen, dass Sie die Software vertragswidrig oder rechtswidrig genutzt haben.
3.5 Gewährleistung
Für entgeltlich überlassene Software gelten die gesetzlichen Mängelrechte. Maßgeblich für die geschuldete Beschaffenheit ist die jeweils gültige Produktbeschreibung; eine darüber hinausgehende Beschaffenheit ist nur geschuldet, wenn sie ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.
Die mse Software GmbH übernimmt keine Gewähr dafür, dass die Software für einen von Ihnen bestimmten Zweck geeignet ist oder in einer von Ihnen gewählten Systemumgebung fehlerfrei mit Software Dritter zusammenwirkt, soweit dies nicht ausdrücklich vereinbart wurde.
3.6 Unentgeltliche Nutzung
Soweit die Software oder Teile davon unentgeltlich überlassen werden – etwa als Testversion, zur Nutzung in einer Sandbox oder als dauerhaft kostenfreies Nutzungskontingent –, gilt ergänzend dieser Abschnitt. Ob ein solches Angebot besteht und welchen Umfang es hat, ergibt sich aus der jeweiligen Produktbeschreibung; ein Anspruch darauf besteht nicht.
Unentgeltlich überlassene Software wird ohne Gewährleistung und ohne Zusicherung einer bestimmten Verfügbarkeit bereitgestellt. Die mse Software GmbH kann Umfang und Bedingungen eines unentgeltlichen Angebots mit angemessener Ankündigung ändern oder das Angebot einstellen; bereits entgeltlich erworbene Lizenzen bleiben davon unberührt.
Für unentgeltlich überlassene Software haftet die mse Software GmbH nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit; die unbeschränkte Haftung nach Ziffer 3.4 Absatz 1 bleibt unberührt.
3.7 Geltendes Recht und Gerichtsstand
Für diesen Vertrag gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Ist der Vertragspartner Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Düsseldorf Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag; die mse Software GmbH ist auch berechtigt, am allgemeinen Gerichtsstand des Vertragspartners zu klagen.
Sollte eine Bestimmung dieser Vereinbarung rechtswidrig, unwirksam oder undurchsetzbar sein, so bleibt die Wirksamkeit und Durchsetzbarkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt.
3.8 Kündigung
Jede Nichteinhaltung der Bedingungen dieser Vereinbarung führt zur automatischen und sofortigen Beendigung dieser Lizenz. Nach Beendigung der hierin gewährten Lizenz – gleich aus welchem Grund – erklären Sie sich damit einverstanden, die Nutzung der Software unverzüglich einzustellen, sie aus allen Business-Central-Umgebungen zu deinstallieren und alle im Rahmen dieser Vereinbarung überlassenen Kopien zu löschen. Die von Ihnen eingegangenen finanziellen Verpflichtungen bleiben auch nach Ablauf oder Beendigung dieser Lizenz bestehen.
4. Datenschutz
Personenbezogene Daten, die im Zusammenhang mit der Überlassung der Software, der Vertragsabwicklung und den Produktsupportleistungen anfallen, verarbeitet die mse Software GmbH nach den geltenden Datenschutzvorschriften. Rechtsgrundlage ist regelmäßig Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO (Vertragserfüllung) oder Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO (berechtigtes Interesse an der Erbringung und Verbesserung des Supports). Eine gesonderte Einwilligung ist dafür weder erforderlich noch wird sie mit dieser Vereinbarung eingeholt.
Welche Daten dabei verarbeitet werden und welche Rechte Ihnen zustehen, beschreibt die Datenschutzerklärung der mse Software GmbH. Für die Verarbeitung auf dieser Website gilt die Datenschutzerklärung dieser Website.
Verarbeitet die Software in Ihrem Auftrag personenbezogene Daten, schließen die Parteien einen Vertrag über Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO.